Was sagt der Gesetzgeber zur Fahrspurwahl?

Deutschland, das Land der Gummiparagraphen?
Weil der Wortlaut der zitierten Paragraphen nicht so ganz eindeutig scheint, ja ziemlich schwammig, gibt es dazu auch Gerichtsentscheidungen und Auslegungen, wie diese Paragraphen denn nun angewandt werden sollen, unter anderem ein Urteil (Dü NVZ 90, 39), wonach in jede Lücke wieder rechts eingeschert werden muss, sobald man dort für mindestens für 20 Sekunden ohne erneutes Wiederausscheren fahren kann, und nicht erst bei freier Straße bis zum Horizont. Es gibt dann weitere Urteile, die das wieder ein wenig aufweichen, man müsse nach Einscheren auf die rechte Spur dort längere Zeit mit gleicher Geschwindigkeit weiterfahren können (Beck).
OLG Düsseldorf, Beschluß vom 06.09.1989 - 2 Ss (OWi) 318/89 - (OWi) 93/89 II
Sind außerhalb geschlossener Ortschaften für eine Richtung drei Fahrstreifen durch Zeichen 340 markiert, so entfällt das Rechtsfahrgebot für den Benutzer des mittleren Fahrstreifens nicht schon dann, wenn vor ihm auf der rechten Fahrbahn ein Fahrzeug "irgendwo in Sicht" ist. Vielmehr ist dem Rechtsfahrgebot nachzukommen, wenn der Abstand zu dem rechts haltenden oder vorausfahrenden Fahrzeug so groß ist, daß der Benutzer des mittleren Fahrstreifens nach Einscheren auf die rechte Fahrbahn dort längere Zeit mit gleicher Geschwindigkeit weiterfahren könnte.
OLG Celle, Beschluß vom 6.7.1982 (1 Ss OWi 262/82)
Bereits für den früheren Rechtszustand hatte das OLG Celle (vgl DAR 1968, 278 ff) in Übereinstimmung mit der damaligen Rechtsprechung anerkannt, daß eine Fahrzeuglücke zum Einscheren in die äußerste rechte Fahrspur erst verpflichte, wenn der schneller Fahrende die Möglichkeit hat, innerhalb der vorhandenen Lücke 20 Sekunden mit gleicher Geschwindigkeit weiterzufahren
Also so ganz richtig festgelegt scheint es nicht zu sein, wann man denn rechts fahren muss und wann nicht, es ist im Einzelfall eine Auslegungssache.
Man sollte sich aber sicherlich mal fragen können:
Wieso wird die rechte Spur so stark gemieden, auch wenn sie frei ist?
Wieso fahren so viele Leute fast durchgehend auf der mittleren Spur?
Warum fahren Leute bereits beim Auffahren auf die BAB sofort ohne Grund in die Mitte oder nach Links?
Viele Verkehrsteilnehmer wissen möglicherweise überhaupt nicht, wie sie diese schwammigen Gesetzestexte für sich umsetzen sollen. Dies beginnt bereits beim Wort
Rechtsfahrgebot
Ein Gebot also. Weiß die normal gebildete breite Masse des Volkes überhaupt, was ein Gebot ist? Ist es eine Empfehlung? Es ist geboten, rechts zu fahren, aber man muss es ja nicht? Schauen wir uns doch mal die Definition des Wortes Gebot an:
Ein Gebot ist eine Rechtsnorm, die den Adressaten zur Vornahme einer Handlung verpflichtet.
Und siehe da, es ist eine Pflicht, rechts zu fahren.
Warum also nennt der Gesetzgeber das Kind nicht gleich beim Namen und spricht von der Rechtsfahrpflicht? Wir dürfen also festhalten:
Rechtsfahrgebot bedeutet Rechtsfahrpflicht, also die Verpflichtung, grundsätzlich so weit wie möglich rechts zu fahren.
Wann es als möglich und zumutbar gilt, das muss nun jeder für sich selbst entscheiden, die Rechtsprechung hat darüber bereits grundlegende Urteile gefällt, die auch kaum jemand kennt. Leider. Da nun im Gesetz nicht steht "der Fahrzeugführer ist verpflichtet, einen Spurwechsel nach rechts zu machen, sobald er dort mit seiner gewählten Geschwindigkeit für mindestens 20 Sekunden ohne erneuten Spurwechsel fahren kann", muss immer weiter mit der Unwissenheit der Verkehrsteilnehmer, der geringen Ahndung der Delikte und vielen unnötigen Einzelfallentscheidungen der Gerichte gerechnet werden. Dies ist ein klarer und unnötiger Mangel in der Gesetzgebung.