Fallbeispiel 3a:

Sie befahren mit Tempo 120km/h die rechte Spur einer zweispurig ausgebauten Bundesstraße mit wenig Verkehr. Sie laufen auf ein Fahrzeug auf, welches mit 80km/h fährt. Sie nähern sich einer Einfahrt mit 300m langer Einfädelspur. Während Sie bereits die Spur zum Überholen des vor Ihnen fahrenden Fahrzeuges gewechselt haben, wird am Beginn der Einfädelspur ein drittes Fahrzeug sichtbar, welches offensichtlich ebenfalls auf die Bundesstraße will.
Das langsamere Fahrzeug vor Ihnen wechselt ohne Rücksicht auf Ihre deutlich höhere Geschwindigkeit auf die linke Spur, um den potentiell Einfahrenden auf die rechte Spur zu lassen. Dieser wechselt auch tatsächlich bereits beim Beginn der Einfädelspur sofort auf die rechte Spur hinüber.

 

Was machen Sie?

Sie haben schlichtweg keine Wahl! Sie müssen voll auf die Bremse gehen, 40km/h Geschwindigkeitsdifferenz abbauen. Und wenn es nicht mehr reichen sollte, gibt es einen Unfall.


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Dies ist leider eine Standardsituation auf Bundesstraßen und auch Autobahnen im Osten der Republik. Die Verkehrsteilnehmer beweisen gerne ihre vermeintliche Höflichkeit und machen dann hochgefährlich ohne Rücksicht auf Verluste anderer Platz auf der rechten Spur. Wer von hinten kommt, muss dann selbst sehen, wo er bleibt.
Zudem werden Einfädelspuren so gut wie nie auch nur annähernd in voller Länge genutzt. Eigentlich sind sie ja zum Einordnen da, d.h. man beschleunigt, orientiert sich, fädelt sich in den laufenden Verkehr ein. Und wenn es nicht reicht, muss man auf der Einfädelspur eben auch mal anhalten oder besser noch den Standstreifen zum Einordnen benutzen. So wäre es korrekt. Bisweilen sind aber sogar Fälle zu beobachten, wo bereits über die noch durchgezogene Linie zu Beginn der Einfahrt sofort in den laufenden Verkehr gezogen wird. Hauptsache rein, alles andere scheint egal zu sein.

Was sagt die Rechtssprechung dazu?

Zwar dient der Beschleunigungsstreifen einer Autobahn dem zügigen Einfädeln des einfahrenden Verkehrs, der Einfahrende darf aber, unter Beachtung größtmöglicher Sorgfalt, nur auffahren, wenn der durchgehende Verkehr seine Geschwindigkeit nicht wesentlich verlangsamen muss oder gefahrlos auf den Überholstreifen ausweichen kann.
OLG Naumburg, Urt. v. 15.9.2006, 10 U 16/06

Demnach ist sowohl das Einfädeln als auch der Spurwechsel in dieser Situation schlichtweg nicht korrekt!

Ergebnis:
Sie haben keine Chance! Sie müssen sich wohl oder übel der rücksichtslosen Fahrweise der Anderen fügen, versuchen das unfallfrei zu überstehen.
Statt sich verkehrsgerecht dynamisch und intelligent zu verhalten, wird stures Konstantfahren
betrieben. Bremsen oder Beschleunigen scheint lästig zu sein. Die Zeche zahlen die Unfallopfer, wenn es dadurch zu Auffahrunfällen kommt.

 

Fallbeispiel 3b:

Identische Konstellation wie in Fallbeispiel 2a, abgesehen davon, dass die Einfädelspur sowohl Einfahrt als auch nächste Ausfahrt verbindet, sich also durchaus Fahrzeuge in dieser Spur aufhalten können, die überhaupt nicht auf die Hauptspur einscheren wollen, sondern gleich wieder abfahren.


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Leider ist das auch eine sehr häufige Situation! Das einfahrende Fahrzeug hat nicht einmal einen Fahrtrichtungsanzeiger gesetzt, es ist also überhaupt nicht davon auszugehen, dass dieses wirklich auf die Hauptfahrbahn einscheren will. Dennoch wird von unfähigen Verkehrsteilnehmern häufig präventiv, nicht selten sogar ruckartig Platz gemacht und von der rechten auf die linke Spur gewechselt und dort dichtgemacht, scheinbar ohne einen Kontrollblick in den Rückspiegel. Schließlich bemerkten diese Geistlosen ihren Irrtum und fahren befriedigt ob ihrer höflichen Art wieder nach Rechts zurück, wenn es vorher nicht bereits schon einen schweren Auffahrunfall gegeben hat.

Ergebnis:
Auch hier: Sie haben nicht den Hauch einer Chance! Sie müssen voll bremsen und beten, dass sie dem trotteligen Vordermann nicht das Heck eindrücken. Wer lässt diese Menschen so unbefähigt an das Steuer eines motorisierten Fahrzeuges? Reicht es nicht, dass diese zu Fuß in größerer Menschenansammlung unvermittelt stehen bleiben und man ihnen in den Rücken stolpert, muss dieser Mist auch auf den Straßen stattfinden?